Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Data IT-Service GmbH
1. Anwendungsbereich / Abwehrklausel
Diese Geschäftsbedingungen gelten - soweit nicht ausdrücklich differenziert wird - gleichermaßen für alle
Geschäftsbeziehungen mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie mit einem Unternehmer im Sinne
des § 14 BGB (im folgenden: Käufer), die entweder über das Internetportal der Data IT-Service GmbH (im
folgenden: Verkäufer) mit einem der dort verlinkten Seiten oder außerhalb des Internets mit dem Verkäufer
geschlossen werden. Abweichenden Regelungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Andere als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Verkäufer wirksam.
2. Angebot und Vertragsabschluss
a) Alle Angebote auf den Internetseiten und sonstigen Werbematerialien sind hinsichtlich der Preise und der
Liefermöglichkeiten freibleibend. Erklärungen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertrag (insbesondere
Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen etc.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer
Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen des Verkäufers über die Übernahme einer
Garantie maßgeblich.
b) Mit dem Anklicken des Bestellbuttons auf den Internetseiten oder durch fernmündliche oder schriftliche
Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Aufträge werden für
den Verkäufer erst durch schriftliche Bestätigung oder Ausführung der Lieferung und/oder Leistung innerhalb
einer Frist von 2 Wochen ab Erhalt des Angebotes wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt,
Nebenabreden zu treffen oder Eigenschaften zuzusichern, die nicht schriftlich niedergelegt sind.
c) Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er
trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht
erhält; die Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Ziffer 9 unberührt. Der
Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes
informieren und, wenn dieser vom Vertrag zurücktreten will, ihm die entsprechende Gegenleistung unverzüglich
erstatten.
3. Preise
Alle angegebenen Preise sind grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Bruttopreise, sofern keine
abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Preise gelten ab Lager und schließen Verpackung, Fracht,
Versicherungen und Versandkosten nicht ein. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nichts anderes vereinbart wird,
mit Auslieferung der Ware und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Zahlung seitens des Käufers gilt
dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann; bei Zahlung durch Scheck erst, wenn der
Scheck eingelöst und nicht widerrufen wird.
Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er den
Rechnungsbetrag nicht bezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen, soweit der Käufer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
Ist der Käufer kein Verbraucher, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem
Basiszinssatz zu verlangen. In allen Fällen ist dem Verkäufer der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden
entstanden ist.
Zahlungen sind - soweit der Käufer keine Leistungsbestimmung trifft - zunächst auf ältere Schulden des Käufers
anzurechnen. Über die erfolgte Verrechnung wird der Käufer informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptforderung anzurechnen.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht des Kaufpreises nicht zu,
soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der
Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
4. Lieferung / Haftung bei Lieferverzögerungen
Die seitens des Verkäufers genannten Liefertermine sind unverbindlich. Sie bezeichnen regelmäßig das
voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung der Verkäufer bemüht ist. Bei Nichteinhaltung einer darüber
hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor
Ablauf der Frist das Werk des Verkäufers oder vereinbarungsgemäß das der Vorlieferanten verlassen hat.
Bei Lieferverzögerungen wird der Käufer umgehend informiert. Soweit aufgrund von höherer Gewalt oder
anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und dies vom Verkäufer nicht zu
vertreten ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Käufer wird in den vorgenannten
Fällen unverzüglich darüber unterrichtet, dass die Lieferung nicht möglich ist. Eine bereits erbrachte Leistung
seinerseits wird unverzüglich erstattet. Von dem Verkäufer nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse,
welche die Lieferung vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, insbesondere Verkehrs-
und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung befreien den Verkäufer, auch
wenn sie bei dessen Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit
von den Lieferverpflichtungen.
Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
seinerseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen
der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben und statt der
Leistung auf 5% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach
Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht
bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache
an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Kommt
der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens, der auch anfallende
Mehrkosten umfassen kann, zu verlangen. Soweit nicht anderes wirksam vereinbart ist, beginnen sowohl
gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern die Lieferfristen mit der Absendung der endgültigen
Auftragsbestätigung.
Wird der Versand der Lieferung auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten
Liefertermin oder wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft
verzögert, kann der Verkäufer gegenüber einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB pauschal für jeden
angefangenen Monat (gegebenenfalls zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises des
Liefergegenstandes, insgesamt höchstens jedoch 5%, berechnen. Gegenüber einem Unternehmer im Sinne von §
14 BGB ist dem Verkäufer auch der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5. Widerrufsrecht
Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm hinsichtlich des über das Internet zu
Stande gekommenen Vertrages - Fernabsatzvertrag - ein Widerrufsrecht zu. Durch den wirksam
eingelegten Widerruf ist der Käufer nicht mehr an den Vertrag gebunden. Der Widerruf muss keine
Begründung enthalten und ist in Textform (das heißt Post, Fax, E-Mail) innerhalb von 2 Wochen
gegenüber der
Firma Data IT-Service GmbH, Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig,
zu erklären.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem
Zustandekommen des Vertrages. Die Frist von 2 Wochen beginnt jedoch nicht, bevor der Käufer eine
Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform durch den Verkäufer erhalten hat und der Vertrag zu
Stande gekommen ist. Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn der Verkäufer
mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Käufers, welche stillschweigend ergehen
kann, vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Käufer diese selbst veranlasst hat (z. B. durch
Downloads etc.).
In jedem Fall erlischt das Widerrufsrecht mit Ablauf von 6 Monaten nach Vertragsabschluss. Bei der
Lieferung von Waren beginnt die Frist jedoch nicht vor dem Tag des Eingangs der Waren beim
Empfänger. Das Widerrufsrecht erlischt dann nicht nach 6 Monaten ab Vertragsschluss, wenn der Käufer
nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Nach der Rechtsprechung des BGH vom 24.02.2005, AZ.: III ZB 36/05, liegt Unternehmer- und nicht mehr
Verbraucherhandeln vor, wenn das betreffende Geschäft im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit (sog. Existenzgründung) geschlossen wird. In diesen Fällen ist das
Widerrufsrecht ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
Dem Verkäufer stehen die nachfolgenden Sicherungsrechte zu:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus der
Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Sofern Dritte Rechte an der Ware, auf die sich der
Eigentumsvorbehalt erstreckt, anmelden, insbesondere im Falle einer Pfändung, hat der Käufer auf das Eigentum
des Verkäufers ausdrücklich hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten für eine
gegebenenfalls erforderlich werdende Rechtsverfolgung durch den Verkäufer hat der Käufer zu erstatten. Bei
Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer - nach erfolglosem Ablauf
einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung - zum Rücktritt vom Vertrag und zum
Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung
bleiben unberührt. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern,
solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer rechtzeitig nachkommt. Er
tritt bereits jetzt dem Verkäufer alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung
ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, die Forderungen
selbst einzuziehen, soweit der Käufer in Zahlungsverzug gerät.
Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Verkäufers beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu
sichern.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer stets für den Verkäufer vor. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar
vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
oder Vermischung. Werden Waren des Verkäufers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen
Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der
Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig das Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt
das Eigentum oder Miteigentum für den Verkäufer. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw.
Vermischung entstehende neue Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so
ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl
verpflichtet.
7. Mängelhaftung
Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so ist er verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von
2 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, dem Verkäufer schriftlich
anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine
Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar.
Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB so ist er verpflichtet, die Ware nach Empfang jeder einzelnen
Lieferung gründlich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab
Empfang der Lieferung dem Verkäufer anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Unternehmer im Sinne des § 14
BGB unverzüglich nach Feststellung innerhalb vorstehender Frist, jedoch spätestens innerhalb von 12 Monaten
ab Gefahrübergang anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung vorstehender Fristen durch einen Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Ist der Käufer Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB stehen dem Käufer gegenüber dem Verkäufer keine Mängelansprüche wegen nur
unerheblicher Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung
der Brauchbarkeit der verkauften Sache zu. Gegenüber einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der
Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung beziehungsweise Neuherstellung
verpflichtet. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer, soweit er
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass die
Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht werden, es sei denn, die
Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Lieferung.
Hat der Käufer - Verbraucher oder Unternehmer - Verschlechterungen, den Untergang der Ware oder eine
anderweitige Unmöglichkeit ihrer Rückgabe zu vertreten, so ist er zum Ersatz der Wertminderung oder des
entstandenen Schadens verpflichtet.
Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Käufer
weiterliefert, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt nach
Maßgabe der Ziffer 9 unberührt.
Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache sind ausgeschlossen, wenn deren Fehler verursacht
wurde durch
- Instandsetzung, Wartung oder Pflege des Kaufgegenstandes durch nicht von dem Verkäufer autorisierte Dritte;
- Einbau von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien, Installation von Software oder Anschluss an anderen
Geräten, deren Verwendung von dem Verkäufer nicht genehmigt wurde;
- Nichteinhaltung von Vorschriften über Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes in
Betriebsanleitungen oder von vorgesehenen Wartungsintervallen.
Gesetzliche Rückgriffsansprüche, § 478 BGB, des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der
Käufer mit seinen Abnehmern keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche
hinausgehen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem
Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
8. Software
Käufer von Software können ausschließlich Nutzerrechte an dieser Software in Form einer Einzellizenz
erwerben. Sie haben keinen Anspruch auf Übereignung oder Bekanntgabe von Quellprogrammen oder
Quellcodes der Software. Dem Käufer wird an der Software lediglich ein nicht übertragbares und nicht
ausschließliches Nutzungsrecht für den Gebrauch gemeinsam mit den Produkten, für die die Software geliefert
wurde, eingeräumt (so genannte OEMLizenz). Alle sonstigen Rechte an der gelieferten Software, deren
Ergänzungen sowie zugehörigen Dokumentationen einschließlich der Kopien stehen ausschließlich dem
Verkäufer sowie den etwaig weiteren Softwarelieferanten zu. Kopien dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Verkäufers gefertigt werden.
9. Haftung
Der Verkäufer haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seinerseits oder seitens seiner
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet er nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die
Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, insbesondere Schäden an anderen
Sachen, ist gänzlich ausgeschlossen. Die Regelung der Sätze 3 und 4 dieser Ziffer gelten nicht, soweit Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird.
10. Haftungsausschluss bei Datenverlust
Bei von dem Verkäufer ausgeführten Reparaturen an Geräten des Käufers ist dieser verpflichtet, die
gespeicherten Daten durch eine Sicherungskopie vor dem Verlust zu schützen. Für einen Datenverlust bei
Reparatur von Geräten ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Die Haftung nach Ziffer 9 bleibt hiervon
unberührt. Der Verkäufer weist den Käufer ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen von Hard- und
Softwareinstallation oder -pflege jeder Eingriff in ein EDV-System eine Gefährdung der dort enthaltenen Daten
darstellt. Aus diesem Grunde ist der Käufer verpflichtet, vor einem Eingriff in das jeweilige EDV-System
beziehungsweise vor auftragsgemäßem Einsatz durch den Verkäufer, für eine ordnungsgemäße Datensicherung
zu sorgen, wobei der Käufer allein verantwortlich ist für den ordnungsgemäßen, fehlerfreien und vollständigen
Zustand der Datensicherung sowie für die ordnungsgemäße, fehlerfreie und vollständige Durchführung des
Datensicherungsverfahrens. Der Verkäufer haftet im Rahmen der Durchführung des von ihm übernommenen
Reparatur- oder Wartungsauftrags ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im übrigen ist eine
Haftung ausgeschlossen, dies gilt auch für Datenverlust und Datenbeschädigungen, sowie für indirekte Schäden
und Folgeschäden.
11. Embargobestimmungen
Befindet sich auf dem Lieferschein oder der Rechnung ein Embargovermerk, gilt folgendes: Die (Wieder-)
Ausfuhr der gelieferten Ware aus der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung des Bundesamtes für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verletzt geltendes Recht und kann strafbar sein.
12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Im Verkehr mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Verkäufers in Leipzig. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Haftung für Links
Mit Urteil vom 12.05.1998, Az.: 312 O 85/98 „Haftung für Links“, hat das Landgericht Hamburg (LG)
entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu
verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von
diesen Inhalten distanziert.
Hiermit distanziert sich der Verkäufer ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf seinen
Internetseiten. Diese Erklärung gilt für alle an den vorgenannten Seiten angebrachten Links.
Stand: 05/2006

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