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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Data IT-Service GmbH 

1. Anwendungsbereich / Abwehrklausel 

Diese Geschäftsbedingungen gelten - soweit nicht ausdrücklich differenziert wird - gleichermaßen für alle 

Geschäftsbeziehungen mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie mit einem Unternehmer im Sinne 

des § 14 BGB (im folgenden: Käufer), die entweder über das Internetportal der Data IT-Service GmbH (im 

folgenden: Verkäufer) mit einem der dort verlinkten Seiten oder außerhalb des Internets mit dem Verkäufer 

geschlossen werden. Abweichenden Regelungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit 

ausdrücklich widersprochen. Andere als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur mit 

ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Verkäufer wirksam. 

2. Angebot und Vertragsabschluss 

a) Alle Angebote auf den Internetseiten und sonstigen Werbematerialien sind hinsichtlich der Preise und der 

Liefermöglichkeiten freibleibend. Erklärungen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertrag (insbesondere 

Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen etc.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer 

Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen des Verkäufers über die Übernahme einer 

Garantie maßgeblich. 

b) Mit dem Anklicken des Bestellbuttons auf den Internetseiten oder durch fernmündliche oder schriftliche 

Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Aufträge werden für 

den Verkäufer erst durch schriftliche Bestätigung oder Ausführung der Lieferung und/oder Leistung innerhalb 

einer Frist von 2 Wochen ab Erhalt des Angebotes wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, 

Nebenabreden zu treffen oder Eigenschaften zuzusichern, die nicht schriftlich niedergelegt sind. 

c) Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er 

trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht 

erhält; die Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Ziffer 9 unberührt. Der 

Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes 

informieren und, wenn dieser vom Vertrag zurücktreten will, ihm die entsprechende Gegenleistung unverzüglich 

erstatten. 

3. Preise 

Alle angegebenen Preise sind grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Bruttopreise, sofern keine 

abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Preise gelten ab Lager und schließen Verpackung, Fracht, 

Versicherungen und Versandkosten nicht  ein. Der Rechnungsbetrag ist, soweit  nichts anderes vereinbart wird, 

mit Auslieferung der Ware und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Zahlung seitens des Käufers gilt 

dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann; bei Zahlung durch Scheck erst, wenn der 

Scheck eingelöst und nicht widerrufen wird. 

Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er den 

Rechnungsbetrag nicht bezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in 

Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen, soweit der Käufer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. 

Ist der Käufer kein Verbraucher,  so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem 

Basiszinssatz zu verlangen.  In allen Fällen ist dem Verkäufer der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden 

entstanden ist. 

Zahlungen sind - soweit der Käufer keine Leistungsbestimmung trifft - zunächst auf ältere Schulden des Käufers 

anzurechnen. Über die erfolgte Verrechnung wird der  Käufer informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen 

entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt 

auf die Hauptforderung anzurechnen. 

Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht des Kaufpreises nicht zu, 

soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der 

Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. 

4. Lieferung / Haftung bei Lieferverzögerungen 

Die seitens des Verkäufers genannten Liefertermine sind unverbindlich. Sie bezeichnen regelmäßig das 

voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung der Verkäufer bemüht ist. Bei Nichteinhaltung einer darüber 

hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer 

angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor 

Ablauf der Frist das Werk des Verkäufers oder vereinbarungsgemäß das der Vorlieferanten verlassen hat. 

Bei Lieferverzögerungen wird der Käufer umgehend informiert. Soweit aufgrund von höherer Gewalt oder 

anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und dies vom Verkäufer nicht zu 

vertreten ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Käufer wird in den vorgenannten 

Fällen unverzüglich darüber unterrichtet, dass die Lieferung nicht möglich ist. Eine bereits erbrachte Leistung 

seinerseits wird unverzüglich erstattet. Von dem Verkäufer nicht zu  vertretende Umstände und Ereignisse, 

welche die Lieferung vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, insbesondere Verkehrs- 

und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung befreien den Verkäufer, auch 

wenn sie bei dessen Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit 

von den Lieferverpflichtungen. 

Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung  in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit 

seinerseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen 

der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben und statt der 

Leistung auf 5% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach 

Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht 

bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der 

zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache 

an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung  der Versendung bestimmten Person oder 

Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Kommt 

der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens, der auch anfallende 

Mehrkosten umfassen kann, zu verlangen. Soweit nicht  anderes wirksam vereinbart ist, beginnen sowohl 

gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern die Lieferfristen mit der Absendung der endgültigen 

Auftragsbestätigung.  

Wird der Versand der Lieferung auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten 

Liefertermin oder wenn kein genauer  Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft 

verzögert, kann der Verkäufer gegenüber einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB pauschal für jeden 

angefangenen Monat (gegebenenfalls zeitanteilig)  ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises des 

Liefergegenstandes, insgesamt höchstens jedoch 5%, berechnen. Gegenüber einem Unternehmer im Sinne von § 

14 BGB ist dem Verkäufer auch der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. 

5. Widerrufsrecht 

Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm hinsichtlich des über das Internet zu 

Stande gekommenen Vertrages - Fernabsatzvertrag - ein Widerrufsrecht zu. Durch den wirksam 

eingelegten Widerruf ist der Käufer nicht mehr an den Vertrag gebunden. Der Widerruf muss keine 

Begründung enthalten und ist in Textform (das heißt Post, Fax, E-Mail) innerhalb von 2 Wochen 

gegenüber der 

Firma Data IT-Service GmbH, Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig, 

zu erklären. 

Zur Fristwahrung genügt die  rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem 

Zustandekommen des Vertrages. Die Frist von 2 Wochen beginnt jedoch nicht, bevor der Käufer eine 

Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform durch den Verkäufer erhalten hat und der Vertrag zu 

Stande gekommen ist. Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn der Verkäufer 

mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Käufers, welche stillschweigend ergehen 

kann, vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Käufer diese selbst veranlasst hat (z. B. durch 

Downloads etc.). 

In jedem Fall erlischt das Widerrufsrecht mit Ablauf von 6 Monaten nach Vertragsabschluss. Bei der 

Lieferung von Waren beginnt die Frist jedoch nicht vor dem Tag des Eingangs der Waren beim 

Empfänger. Das Widerrufsrecht erlischt dann nicht nach 6 Monaten ab Vertragsschluss, wenn der Käufer 

nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. 

Nach der Rechtsprechung des BGH vom 24.02.2005, AZ.: III ZB 36/05, liegt Unternehmer- und nicht mehr 

Verbraucherhandeln vor, wenn das betreffende Geschäft im Zuge der  Aufnahme einer gewerblichen oder 

selbständigen beruflichen  Tätigkeit (sog. Existenzgründung) geschlossen wird. In diesen Fällen ist das 

Widerrufsrecht ausgeschlossen. 

6. Eigentumsvorbehalt 

Dem Verkäufer stehen die nachfolgenden Sicherungsrechte zu: 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus der 

Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Sofern Dritte Rechte an der Ware, auf die sich der 

Eigentumsvorbehalt erstreckt, anmelden, insbesondere im Falle einer Pfändung, hat der Käufer auf das Eigentum 

des Verkäufers ausdrücklich hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten für eine 

gegebenenfalls erforderlich werdende Rechtsverfolgung durch den Verkäufer hat der Käufer zu erstatten. Bei 

Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer - nach erfolglosem Ablauf 

einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung - zum Rücktritt vom Vertrag und zum  

Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung 

bleiben unberührt. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen  Geschäftsverkehr  weiterzuveräußern, 

solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer  rechtzeitig nachkommt. Er 

tritt bereits jetzt dem Verkäufer alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die 

Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung 

ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, die Forderungen 

selbst einzuziehen, soweit der Käufer in Zahlungsverzug gerät. 

Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Verkäufers beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu 

sichern. 

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer stets für den Verkäufer vor. Wird die 

Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar 

vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Eigentum  an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der 

Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung 

oder Vermischung. Werden Waren des Verkäufers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen 

Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der 

Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig das Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt 

das Eigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.  Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. 

Vermischung entstehende neue Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. 

Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so 

ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl 

verpflichtet. 

7. Mängelhaftung 

Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so ist er verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 

2 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem  er einen solchen Mangel festgestellt hat, dem Verkäufer schriftlich 

anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine 

Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar. 

Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB so ist er verpflichtet, die Ware nach Empfang jeder einzelnen 

Lieferung gründlich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab 

Empfang der Lieferung dem Verkäufer anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Unternehmer im Sinne des § 14 

BGB unverzüglich nach Feststellung innerhalb vorstehender Frist, jedoch spätestens innerhalb von 12 Monaten 

ab Gefahrübergang anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung vorstehender Fristen durch einen Unternehmer im Sinne des 

§ 14 BGB ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Ist der Käufer Unternehmer 

im Sinne des § 14 BGB stehen dem Käufer gegenüber dem Verkäufer keine Mängelansprüche wegen nur 

unerheblicher Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung 

der Brauchbarkeit der verkauften Sache zu. Gegenüber einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der 

Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung beziehungsweise Neuherstellung 

verpflichtet. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer, soweit er 

Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und soweit  sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass die 

Lieferungen an einen anderen Ort  als die Niederlassung des Käufers  verbracht werden, es sei denn, die 

Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Lieferung. 

Hat der Käufer - Verbraucher oder Unternehmer - Verschlechterungen, den Untergang der Ware oder eine 

anderweitige Unmöglichkeit ihrer Rückgabe zu vertreten, so ist er zum Ersatz der Wertminderung oder des 

entstandenen Schadens verpflichtet.  

Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung welche  er von Dritten bezieht und unverändert an den Käufer 

weiterliefert, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt nach 

Maßgabe der Ziffer 9 unberührt. 

Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache sind ausgeschlossen, wenn deren Fehler verursacht 

wurde durch 

- Instandsetzung, Wartung oder Pflege des Kaufgegenstandes durch nicht von dem Verkäufer autorisierte Dritte; 

- Einbau von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien, Installation von Software oder Anschluss an anderen 

Geräten, deren Verwendung von dem Verkäufer nicht genehmigt wurde; 

- Nichteinhaltung von Vorschriften über Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes in 

Betriebsanleitungen oder von vorgesehenen Wartungsintervallen. 

Gesetzliche Rückgriffsansprüche, § 478 BGB, des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der 

Käufer mit seinen Abnehmern keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche 

hinausgehen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem 

Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. 

8. Software 

Käufer von Software können  ausschließlich Nutzerrechte an dieser Software in Form einer Einzellizenz 

erwerben. Sie haben keinen Anspruch auf Übereignung oder Bekanntgabe von Quellprogrammen oder 

Quellcodes der Software. Dem Käufer wird an der Software lediglich ein nicht übertragbares und nicht 

ausschließliches Nutzungsrecht für den Gebrauch gemeinsam mit den Produkten, für die die Software geliefert 

wurde, eingeräumt (so genannte OEMLizenz). Alle sonstigen Rechte an der gelieferten Software, deren 

Ergänzungen sowie zugehörigen Dokumentationen einschließlich der Kopien stehen ausschließlich dem 

Verkäufer sowie den etwaig weiteren Softwarelieferanten zu. Kopien dürfen nur mit vorheriger schriftlicher 

Zustimmung des Verkäufers gefertigt werden. 

9. Haftung 

Der Verkäufer haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seinerseits oder seitens seiner 

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet er nur nach dem 

Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der 

schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung 

wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die 

Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, insbesondere Schäden an anderen 

Sachen, ist gänzlich ausgeschlossen. Die Regelung der Sätze 3 und 4 dieser Ziffer gelten nicht, soweit Vorsatz 

oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit 

gehaftet wird. 

10. Haftungsausschluss bei Datenverlust 

Bei von dem Verkäufer ausgeführten Reparaturen an Geräten des Käufers ist dieser verpflichtet, die 

gespeicherten Daten durch eine Sicherungskopie vor  dem Verlust zu schützen. Für einen Datenverlust bei 

Reparatur von Geräten ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Die Haftung nach Ziffer 9 bleibt hiervon 

unberührt. Der Verkäufer weist den Käufer ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen von Hard- und 

Softwareinstallation oder -pflege jeder Eingriff in ein EDV-System eine Gefährdung der dort enthaltenen Daten 

darstellt. Aus diesem Grunde ist der Käufer verpflichtet, vor einem Eingriff in das jeweilige EDV-System 

beziehungsweise vor auftragsgemäßem Einsatz durch den Verkäufer, für eine ordnungsgemäße Datensicherung 

zu sorgen, wobei der Käufer allein verantwortlich  ist für den ordnungsgemäßen,  fehlerfreien und vollständigen 

Zustand der Datensicherung sowie für die ordnungsgemäße, fehlerfreie und vollständige Durchführung des 

Datensicherungsverfahrens. Der Verkäufer haftet  im Rahmen der Durchführung des von ihm übernommenen 

Reparatur- oder Wartungsauftrags ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im übrigen ist eine 

Haftung ausgeschlossen, dies gilt auch für Datenverlust und Datenbeschädigungen, sowie für indirekte Schäden 

und Folgeschäden. 

11. Embargobestimmungen 

Befindet sich auf dem Lieferschein oder der Rechnung ein Embargovermerk, gilt folgendes: Die (Wieder-) 

Ausfuhr der gelieferten Ware aus der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung des Bundesamtes für 

Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verletzt geltendes Recht und kann strafbar sein.  

12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 

Im Verkehr mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Verkäufers in Leipzig. Es 

gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

13. Haftung für Links 

Mit Urteil vom 12.05.1998, Az.: 312 O 85/98 „Haftung für Links“, hat das Landgericht Hamburg (LG) 

entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu 

verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von 

diesen Inhalten distanziert. 

Hiermit distanziert sich der Verkäufer ausdrücklich  von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf seinen 

Internetseiten. Diese Erklärung gilt für alle an den vorgenannten Seiten angebrachten Links. 

Stand: 05/2006