AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Data IT-Service GmbH
1. Anwendungsbereich / Abwehrklausel
Diese Geschäftsbedingungen gelten - soweit nicht ausdrücklich differenziert wird - gleichermaßen für alle Geschäftsbeziehungen mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (im folgenden: Käufer), die entweder über das Internetportal der Data IT-Service GmbH (im folgenden: Verkäufer) mit einem der dort verlinkten Seiten oder außerhalb des Internets mit dem Verkäufer geschlossen werden. Abweichenden Regelungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Andere als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Verkäufer wirksam.
2. Angebot und Vertragsabschluss
a) Alle Angebote auf den Internetseiten und sonstigen Werbematerialien sind hinsichtlich der Preise und der Liefermöglichkeiten freibleibend. Erklärungen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertrag (insbesondere Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen etc.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen des Verkäufers über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
b) Mit dem Anklicken des Bestellbuttons auf den Internetseiten oder durch fernmündliche oder schriftliche Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Aufträge werden für den Verkäufer erst durch schriftliche Bestätigung oder Ausführung der Lieferung und/oder Leistung innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Erhalt des Angebotes wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, Nebenabreden zu treffen oder Eigenschaften zuzusichern, die nicht schriftlich niedergelegt sind.
c) Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Ziffer 9 unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn dieser vom Vertrag zurücktreten will, ihm die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
3. Preise
Alle angegebenen Preise sind grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Bruttopreise, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Preise gelten ab Lager und schließen Verpackung, Fracht, Versicherungen und Versandkosten nicht ein. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Auslieferung der Ware und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Zahlung seitens des Käufers gilt dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann; bei Zahlung durch Scheck erst, wenn der Scheck eingelöst und nicht widerrufen wird. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er den Rechnungsbetrag nicht bezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen, soweit der Käufer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
Ist der Käufer kein Verbraucher, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. In allen Fällen ist dem Verkäufer der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Zahlungen sind - soweit der Käufer keine Leistungsbestimmung trifft - zunächst auf ältere Schulden des Käufers
anzurechnen. Über die erfolgte Verrechnung wird der Käufer informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht des Kaufpreises nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
4. Lieferung / Haftung bei Lieferverzögerungen
Die seitens des Verkäufers genannten Liefertermine sind unverbindlich. Sie bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung der Verkäufer bemüht ist. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist das Werk des Verkäufers oder vereinbarungsgemäß das der Vorlieferanten verlassen hat.
Bei Lieferverzögerungen wird der Käufer umgehend informiert. Soweit aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und dies vom Verkäufer nicht zu vertreten ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Käufer wird in den vorgenannten Fällen unverzüglich darüber unterrichtet, dass die Lieferung nicht möglich ist. Eine bereits erbrachte Leistung seinerseits wird unverzüglich erstattet. Von dem Verkäufer nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, welche die Lieferung vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung befreien den Verkäufer, auch wenn sie bei dessen Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von den Lieferverpflichtungen.
Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seinerseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben und statt der Leistung auf 5% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Kommt der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens, der auch anfallende Mehrkosten umfassen kann, zu verlangen. Soweit nicht anderes wirksam vereinbart ist, beginnen sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern die Lieferfristen mit der Absendung der endgültigen Auftragsbestätigung.
Wird der Versand der Lieferung auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann der Verkäufer gegenüber einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB pauschal für jeden angefangenen Monat (gegebenenfalls zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises des Liefergegenstandes, insgesamt höchstens jedoch 5%, berechnen. Gegenüber einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist dem Verkäufer auch der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5. Widerrufsrecht
Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm hinsichtlich des über das Internet zu Stande gekommenen Vertrages - Fernabsatzvertrag - ein Widerrufsrecht zu. Durch den wirksam eingelegten Widerruf ist der Käufer nicht mehr an den Vertrag gebunden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (das heißt Post, Fax, E-Mail) innerhalb von 2 Wochen gegenüber der
Firma Data IT-Service GmbH, Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig,
zu erklären.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages. Die Frist von 2 Wochen beginnt jedoch nicht, bevor der Käufer eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform durch den Verkäufer erhalten hat und der Vertrag zu Stande gekommen ist. Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn der Verkäufer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Käufers, welche stillschweigend ergehen kann, vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Käufer diese selbst veranlasst hat (z. B. durch Downloads etc.).
In jedem Fall erlischt das Widerrufsrecht mit Ablauf von 6 Monaten nach Vertragsabschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist jedoch nicht vor dem Tag des Eingangs der Waren beim Empfänger. Das Widerrufsrecht erlischt dann nicht nach 6 Monaten ab Vertragsschluss, wenn der Käufer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Nach der Rechtsprechung des BGH vom 24.02.2005, AZ.: III ZB 36/05, liegt Unternehmer- und nicht mehr Verbraucherhandeln vor, wenn das betreffende Geschäft im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sog. Existenzgründung) geschlossen wird. In diesen Fällen ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
Dem Verkäufer stehen die nachfolgenden Sicherungsrechte zu:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Sofern Dritte Rechte an der Ware, auf die sich der Eigentumsvorbehalt erstreckt, anmelden, insbesondere im Falle einer Pfändung, hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers ausdrücklich hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten für eine gegebenenfalls erforderlich werdende Rechtsverfolgung durch den Verkäufer hat der Käufer zu erstatten. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer - nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung - zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer rechtzeitig nachkommt. Er tritt bereits jetzt dem Verkäufer alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, die Forderungen selbst einzuziehen, soweit der Käufer in Zahlungsverzug gerät.
Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Verkäufers beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer stets für den Verkäufer vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren des Verkäufers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig das Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für den Verkäufer. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
7. Mängelhaftung
Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so ist er verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar.
Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB so ist er verpflichtet, die Ware nach Empfang jeder einzelnen Lieferung gründlich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Lieferung dem Verkäufer anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB unverzüglich nach Feststellung innerhalb vorstehender Frist, jedoch spätestens innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung vorstehender Fristen durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB stehen dem Käufer gegenüber dem Verkäufer keine Mängelansprüche wegen nur unerheblicher Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der verkauften Sache zu. Gegenüber einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung beziehungsweise Neuherstellung verpflichtet. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer, soweit der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass die Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Lieferung.
Hat der Käufer - Verbraucher oder Unternehmer - Verschlechterungen, den Untergang der Ware oder eine anderweitige Unmöglichkeit ihrer Rückgabe zu vertreten, so ist er zum Ersatz der Wertminderung oder des entstandenen Schadens verpflichtet.
Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Käufer weiterliefert, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Ziffer 9 unberührt.
Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache sind ausgeschlossen, wenn deren Fehler verursacht wurde durch - Instandsetzung, Wartung oder Pflege des Kaufgegenstandes durch nicht von dem Verkäufer autorisierte Dritte;
- Einbau von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien, Installation von Software oder Anschluss an anderen Geräten, deren Verwendung von dem Verkäufer nicht genehmigt wurde;
- Nichteinhaltung von Vorschriften über Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes in Betriebsanleitungen oder von vorgesehenen Wartungsintervallen.
Gesetzliche Rückgriffsansprüche, § 478 BGB, des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinen Abnehmern keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
8. Software
Käufer von Software können ausschließlich Nutzerrechte an dieser Software in Form einer Einzellizenz erwerben. Sie haben keinen Anspruch auf Übereignung oder Bekanntgabe von Quellprogrammen oder Quellcodes der Software. Dem Käufer wird an der Software lediglich ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den Gebrauch gemeinsam mit den Produkten, für die die Software geliefert wurde, eingeräumt (so genannte OEMLizenz). Alle sonstigen Rechte an der gelieferten Software, deren Ergänzungen sowie zugehörigen Dokumentationen einschließlich der Kopien stehen ausschließlich dem Verkäufer sowie den etwaig weiteren Softwarelieferanten zu. Kopien dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers gefertigt werden.
9. Haftung
Der Verkäufer haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seinerseits oder seitens seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet er nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, insbesondere Schäden an anderen Sachen, ist gänzlich ausgeschlossen. Die Regelung der Sätze 3 und 4 dieser Ziffer gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
10. Haftungsausschluss bei Datenverlust
Bei von dem Verkäufer ausgeführten Reparaturen an Geräten des Käufers ist dieser verpflichtet, die gespeicherten Daten durch eine Sicherungskopie vor dem Verlust zu schützen. Für einen Datenverlust bei Reparatur von Geräten ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Die Haftung nach Ziffer 9 bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer weist den Käufer ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen von Hard- und Softwareinstallation oder -pflege jeder Eingriff in ein EDV-System eine Gefährdung der dort enthaltenen Daten darstellt. Aus diesem Grunde ist der Käufer verpflichtet, vor einem Eingriff in das jeweilige EDV-System beziehungsweise vor auftragsgemäßem Einsatz durch den Verkäufer, für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen, wobei der Käufer allein verantwortlich ist für den ordnungsgemäßen, fehlerfreien und vollständigen Zustand der Datensicherung sowie für die ordnungsgemäße, fehlerfreie und vollständige Durchführung des Datensicherungsverfahrens. Der Verkäufer haftet im Rahmen der Durchführung des von ihm übernommenen Reparatur- oder Wartungsauftrags ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, dies gilt auch für Datenverlust und Datenbeschädigungen, sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden.
11. Embargobestimmungen
Befindet sich auf dem Lieferschein oder der Rechnung ein Embargovermerk, gilt folgendes: Die (Wieder-) Ausfuhr der gelieferten Ware aus der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verletzt geltendes Recht und kann strafbar sein.
12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Im Verkehr mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Verkäufers in Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Haftung für Links
Mit Urteil vom 12.05.1998, Az.: 312 O 85/98 „Haftung für Links“, hat das Landgericht Hamburg (LG)
entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Hiermit distanziert sich der Verkäufer ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf seinen
Internetseiten. Diese Erklärung gilt für alle an den vorgenannten Seiten angebrachten Links.
Stand: 05/2006



